Unfallschaden - Gutachten

Sachverständigengutachten nach einem Unfallschaden - Kfz-Sachverständiger

 

Der Geschädigte trägt die Beweislast für die Höhe des von ihm geltend gemachten Schadens. Solange es sich nicht um einen reinen Kleinschaden bis etwa 500,00 bis 700,00 € handelt (zu dessen Nachweis auch ein Werkstatt-Kostenanschlag ausreicht), darf der Geschädigte einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragten.

 

Dieses Recht steht ihm - solange er mit dem Schädiger oder dessen Versicherung nichts Abweichendes vereinbart hat - auch dann zu, wenn seitens der Versicherung ein Sachverständiger hinzugezogen wird.

 

Die Kosten des vom schuldlosen Schädiger beauftragten Sachverständigen muss der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer tragen.

 

Im Verhältnis zur eigenen (Voll- oder Teilkasko-)Fahrzeugversicherung ist der Versicherungsnehmer allerdings nicht berechtigt, eigenmächtig einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu betrauen.

Fahrzeugbewertung

Wir ermitteln wie viel Ihr Auto noch wert ist: in Zusammenarbeit mit der Deutschen Treuhand Automobil (DAT) erfahren Sie schnell, wie viel Sie für Ihren Gebrauchtwagen beim Verkauf verlangen können und können so eine Gebrauchtwagenbewertung vornehmen.

 

Als unabhängiger, neutraler Dienstleister beurteilt und aktualisiert die DAT seit 1931 Daten zum gesamten Lebenszyklus von Automobilen.

Kutschen & Planwagen Gutachten

Prüfungen von Kutschen und Planwagen nach den „FN-Richtlinien

für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge“

- Erstellung von Prüfbüchern und Typenschildern

- Gutachten über einen von Pferden gezogenen Wagen zum Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen analog zu dem „MerkBl Fz Braucht“ zur Personenbeförderung

 

Checkliste Kutschenprüfung der GTÜ

Richtlinie für den Bau und Betrieb
pferdebespannter Fahrzeuge

Gasprüfung

Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen. Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607 unterzogen in einem Turnus von zwei Jahren unterzogen werden muss.

 

Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden. Kurzum, wird etwas an einer bestehenden Gasanlage in Ihrem Fahrzeug geändert, muss dies geprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommen Sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.

 

Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen beinhaltet die gesamte Drucküberprüfung der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischer Bauteile. Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne usw.) sowie die installierten Gasflaschen geprüft.

 

 

Jede bestandene Gasprüfung wird durch ein Siegel sichtbar mit Jahr und Monat für 2 Jahre bis zum nächsten Prüftermin angebracht.

 

Wir führen für Sie durch:

- Gasprüfung in Wohnwagen und Wohnmobilen

- Gasprüfung in Jagdhütten und Kleingärten

- Gasprüfung für Gastronomie und Gewerbe

- Mobile Gasprüfung vor Ort

- Mobile Gasprüfung für Wohnwagen/Wohnmobile nach G 607

 

Weitere und detaillierte Informationen finden Sie auf unserer eigens erstellten Homepage:
www.Ihr-Gaspruefer.de

  • Detaillierte Informationen zur
    Gasprüfung & Preise  -  PRIVAT

    Welche Voraussetzungen müssen für die Gasprüfung erfüllt sein?

     

    Damit die Gasprüfung an Ihrem Camping-Fahrzeug einwandfrei vorgenommen werden kann beachten Sie bitte Folgendes:

     

    1. Bitte halten Sie die zu Ihrem Fahrzeug gehörende gelbe Gasprüfbescheinigung bereit.
      Sollte diese zur Prüfung nicht vorhanden oder voll sein (kein freier Platz zum Eintragen), müssen wir Ihnen kostenpflichtig eine Neue Gasprüfbescheinigung ausstellen.

    2. ALLE Gasgeräte müssen zum Zeitpunkt der Gasprüfung einwandfrei in Betrieb genommen werden können und im Gasbetrieb funktionieren! Das gilt auch für Gasgeräte, die Sie normalerweise nicht im Gasbetrieb benutzen (z.B. Kühlschrank)! Bitte überzeugen Sie sich VOR der Gasprüfung von der Funktion Ihrer Gasgeräte, da sonst Mehrkosten entstehen können bzw. gebührenpflichtige Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden müssen.

    3. Gasregler, Gasschläuche sowie die Betriebserlaubnis Ihrer Gasflasche/n dürfen zum Zeitpunkt der Gasprüfung nicht älter als 10 Jahre sein!

    4. Standard-Gasregler und Gasschläuche haben wir ständig in unserem Sortiment und sie können vor Ort montiert werden.

    5. In den Bereichen, in denen die Gasflaschen aufbewahrt werden (Deichselkasten etc.) dürfen sich KEINE elektrischen Anlagen oder offene elektrische     Verbindungen (Lüsterklemmen, Schalter etc.) befinden! Dies sind potentielle Zündquellen, da hier Funken entstehen können!

    6. Für alle im Fahrzeug befindlichen Gasflaschen MUSS eine Halterung vorhanden sein, in der die Gasflasche sicher befestigt/festgezurrt werden kann.

    7. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasflasche bzw. Ihr Gastank für die Prüfung gefüllt sind

    8. Achtung! Kastenwagen-Fahrer:
      Einige Komponeneten die oft in Kastenwagen verbaut werden führen wir NICHT standardmäßig mit!!
      Falls Sie einen "Kastenwagen" mit Gasinstallation besitzen, informieren Sie uns bitte, um welchen Typ und Baujahr es sich handelt und ob die geforderten Komponenten gewechselt werden müssen.
      Das Baujahr ist auf Reglern und Schläuchen aufgedruckt. Nur so ist sichergestellt, dass wir auch die passenden Komponenten mitführen, damit sie bei der Gasprüfung vorliegen:

      - Bei den Gasregleren in diesen Fahrzeugen handelt es sich oft um abgewinkelte Sonder-Ausführungen!

      - Bei den Gasschläuchen vom Regler zur Rohrleitung handelt es sich oft um eine Ausführung mit zwei Linksgewinde-Anschlüssen!

      - Einige Modelle vefügen über herausnehmbare Kocheinrichtungen. Diese sind durch einen weiteren Gasschlauch mittels einer Sicherheitsanschlusskupplung mit der Gasrohrleitung verbunden. Auch diese Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden!

    9. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr der Gasprüfung auch dann IN VOLLEM UMFANG fällig wird, wenn die Prüfung trotz Terminvereinbarung vor Ort nicht  durchgeführt werden kann!!!

     

     

    Preise zuzüglich MwSt.

    Gasprüfung vor Ort inkl. Anfahrt bis 15km

    35,00 € (jeder weitere km 0,90 €)

     

    Im Hause

    30,00 €

     

    Neues Gasprüfbuch

    7,00 €

     

    Gasdruckregler 30mb Camping

    22,00 €

     

    Gasdruckregler 50mb Camping

    26,00 €

     

    Gasschlauch

    12,00 €

     

    Erhöhter Aufwand die Stunde

    65,00 €

     

    Wiederholungsprüfung bei nicht bestandener Prüfung

    25,00 €

     

     

     

    Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne!

    HOTLINE: 02246/18226

  • Detaillierte Informationen zur
    Gasprüfung & Preise -  GESCHÄFTLICH

    Infos zur Gasprüfung

    Gasprüfung DGUV 79 für Flüssiggasanlagen zur gewerblichen Nutzung

    (Gasgeräte von Vereinen und Vereinigungen, sowie bei Firmenfeiern eingesetzte Geräte gelten gesetzlich auch als gewerblich genutzt)

     

    Warum werden an die Prüfung der Gasanlagen zur gewerblichen Nutzung hohe Forderungen gestellt?

    Die Sicherheit von Personen und Sachwerten stellt ein hohes Gut dar. Flüssiggas ist hochentzündlich, besitzt einen hohen Energieinhalt und die Lagerung stellt ein weiteres Gefahrenpotenzial dar.

    Zu diesem Zweck wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften (BG) die Unfallverhütungsvorschrift 79 (ehemals BGV D34) erstellt, mit der Aspekte wie Aufstellung, Sicherheit und Wartung einer Flüssiggasanlage definiert und geregelt werden. Die DGUV 79 ist die Richtlinie zur Verwendung und Prüfung von Flüssiggasanlagen und hat damit Gesetzescharakter.

    Unter diese Richtlinie fallen alle gewerblichen Bereiche, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen und die mit Druck- bzw. Druckgasbehältern, die Propan, Butan und deren Gemische enthalten, versorgt werden. Hier ist vor allem der Gastronomiebereich zu nennen, wo neben den Flüssiggasanlagen auch die Flüssiggasverbrauchsanlagen überprüft werden.

     

     

     

    Die regelmäßige Prüfung der Gasanlage ist verpflichtend

     

    Unsere Prüfleistung besteht aus:

     

    • Abnahme der Prüfung im gesetzlichen Rahmen von 2 bzw. 4 Jahren.

    • Austausch Regler, Schläuche nach 8 Jahren

    • Dichtigkeitsprüfung

    • Prüfung der Verwendung der geforderten Bauteile (Gewerberegler, SBS, etc.)

    • Überprüfung der Funktion der Geräte

    • Überprüfung der Flaschenaufstellung

    • Erstellen der Prüfbescheinigung nach DGUV Vorgabe

    • Anbringen der Prüfplakette

     

    Die regelmäßige Überprüfung von gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen durch einen Sachkundigen nach DGUV 79 ist vom Gesetzgeber in einem zeitlichen Turnus verpflichtend festgelegt:

     

    Stationäre Anlagen müssen alle vier Jahre, mobile Anlagen alle zwei Jahre der Prüfung unterzogen werden.

    Für beide Fälle gilt: Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr, oder bei Reparaturen, wird eine erneute Prüfung fällig.

    Druckregler und Schläuche müssen, egal in welchen Zustand sie sich befinden, nach 8 Jahren ausgetauscht werden.

     

    Im Sinne der Unfallvorbeugung werden im Rahmen der DGUV 79 vor allem die Dichtigkeit und Funktionalität der jeweiligen Gasinstallation überprüft.

    Neben der ordnungsgemäßen Beschaffenheit, Dichtheit und Funktionalität der Gasanlage und ihrer Komponenten ist auch die Aufstellung ein zentraler Faktor der Prüfung durch den Sachkundigen. Bei erfolgreicher Abnahme erhält die Anlage eine entsprechende Prüfplakette und es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt.

    Neben der deutlich sichtbar angebrachten (und unversehrten) Plakette hat der Betreiber einer gewerblichen Flüssiggasanlage die Prüfbescheinigung aufzubewahren und diese bei einer behördlichen Überprüfung vorzulegen.

     

    Gültige Prüfbescheinigung:

    Eine Prüfung hat nur Gültigkeit, wenn sie mit dem DGUV Formblatt BGG 935 bzw. BGG 937, Blatt I und Blatt II, oder einem neutralen Formblatt dass den BGG Vorgaben entspricht, nachgewiesen ist.

    Rechnungen, lose Zettel oder die gelbe Prüfbescheinungung für Freizeitfahrzeuge sind für gewerbliche Prüfungen nicht zulässig und werden im Schadensfalle von der DGUV und den Berufsgenossenschaften nicht anerkannt.

     

    Gasprüfungen nur vom sachkundigen Profi machen lassen

     

    Auch wenn eine Prüfung manchmal eher lästig erscheint, sollten sich Betreiber bewusst sein, dass sie bei Mängeln eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das kann zum einen sehr teuer werden, und nimmt zum anderen auch die Gefährdung bzw. Schädigung anderer Personen in Kauf.

     

    Wir beraten Sie sehr gerne wenn Sie Fragen zu ihrer Flüssiggasanlage haben, oder eine vorab Kontrolle durchführen lassen wollen weil Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Anlage den Bestimmungen der DGUV 79 entspricht.

     

     

    Terrassenheizpilze in der Gastronomie

     

    Heizpilze die in der Gastronomie verwendet werden müssen der DGUV 79 entsprechend aus-, oder umgerüstet sein.

    Seitens der Hersteller sind diese sehr oft nur für den Privatgebrauch ausgerüstet und müssen laut Gebrauchsanweisung bei gewerblichem Einsatz zwingend umgerüstet werden.

    Denken Sie daran: Auch Heizpilze unterliegen der 2 jährigen Prüfung und Druckregler und Schläuche die älter als 8 Jahre sind, müssen gesetzlich ausgetauscht werden. (Das Herstellungsdatum z.B. 8/06 oder 2006 befindet sich auf Schlauch und Regler)

     

    Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne!

    HOTLINE: 02246/18226

     

     

    Preise: (alle Preise zuzüglich MwSt)

    Imbissfahrzeuge:  Gasprüfung  85,- €

    Die Gasprüfung erfolgt vor Ort inkl. Anfahrt bis 15 Km (nach google-maps) um 53842 Troisdorf/Altenrath. Zu weiter entfernten Kunden kommen wir natürlich auch gerne, die Anfahrtspauschale beträgt dann 0,90 € pro zusätzlichem Km.

     

    Anlagen in Imbissfahrzeugen mit zentraler Versorgung der Verbrauchsgeräte:

    55,-€* inkl. Eintrag in die Prüfbescheinigung und Plakette.

     

    Gasprüfung bei uns, 53842 Troisdorf/Altenrath 65.- €

     

    *Der Preis bezieht sich auf den normal üblichen Zeitaufwand von 30 Minuten. Erhöhter Zeitaufwand bei schwieriger Sachlage (z.B. schwergängige, oder beschädigte Verschraubungen) wird mit 27,30 € pro 30 Min. berechnet.

     

    Erstausstellung*, oder Neuausstellung bei Verlust, der durch die DGUV vorgeschriebenen Prüfbscheinigung BGG 935 (Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen)

    mit Neuaufnahme und Neueintrag aller Geräte: 25,- €, zuzüglich Prüfbuch: 7,- €

     

    * Sollte keine Bescheinigung entsprechend der BGG 935, bestehend aus Stammblatt (Blatt I) und Prüfbescheinigung (Blatt II) vorliegen, ist eine Erstausstellung notwendig.

     

    85,00 € zuzüglich Gesetzlicher MwSt.

    45,00 € zuzüglich Gesetzlicher MwSt.

     

     

    Wiederholungsprüfung: 45,- €

     

     

     

    Marktstände/Gastronomie/Handwerk: Gasprüfung  85,- €

    Die Gasprüfung erfolgt vor Ort inkl. Anfahrt bis 15 Km (nach google-maps) um 54842 Troisdorf/Altenrath. Zu weiter entfernten Kunden kommen wir natürlich auch gerne, die Anfahrtspauschale beträgt dann 0,90 € pro zusätzlichem Km.

     

    Gasverbrauchsgeräte mit Versorgung durch eine separate Gasflasche:

    55,- €*/je Gerät inkl. Eintrag in die Prüfbescheinigung und Plakette.

     

    *Der Preis bezieht sich auf den normal üblichen Zeitaufwand von 30 Minuten. Erhöhter Zeitaufwand bei schwieriger Sachlage (z.B. schwergängige, oder beschädigte Verschraubungen) wird mit 27,30 € pro 30 Min. berechnet, zuzüglich Prüfbuch 7,- €.

     

    Erstausstellung*, oder Neuausstellung bei Verlust, der durch die DGUV vorgeschriebenen Prüfbscheinigung BGG 937 (Flüssiggasanlagen mit Versorgung zu Brennzwecken aus Druckgasbehältern) mit Neuaufnahme und Neueintrag aller Geräte: 25,- €

     

    * Sollte keine Bescheinigung entsprechend der BGG 937, bestehend aus Stammblatt (Blatt I) und Prüfbescheinigung (Blatt II) vorliegen, ist eine Erstausstellung notwendig.

     

    Wiederholungsprüfung: 45,- €

     

     

    Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Flüssiggasanlage den rechtlichen Anforderungen entspricht, bieten wir Ihnen zu einem Sonderpreis von 30,- € einen kompletten vor Ort Sicherheits-Check an.

     

     

     

    Gasprüfung nach BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Mindestens alle 2 Jahre für mobile Einrichtungen und alle 4 Jahre für feste Stationen

     

    Gasprüfung für Gewerbliche Anlagen

    Grillpfannen, Bräter, Aussenheizstrahler etc.

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