Sachverständigengutachten nach einem Unfallschaden - Kfz-Sachverständiger
Der Geschädigte trägt die Beweislast für die Höhe des von ihm geltend gemachten Schadens. Solange es sich nicht um einen reinen Kleinschaden bis etwa 500,00 bis 700,00 € handelt (zu dessen Nachweis auch ein Werkstatt-Kostenanschlag ausreicht), darf der Geschädigte einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragten.
Dieses Recht steht ihm - solange er mit dem Schädiger oder dessen Versicherung nichts Abweichendes vereinbart hat - auch dann zu, wenn seitens der Versicherung ein Sachverständiger hinzugezogen wird.
Die Kosten des vom schuldlosen Schädiger beauftragten Sachverständigen muss der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer tragen.
Im Verhältnis zur eigenen (Voll- oder Teilkasko-)Fahrzeugversicherung ist der Versicherungsnehmer allerdings nicht berechtigt, eigenmächtig einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu betrauen.
Wir ermitteln wie viel Ihr Auto noch wert ist: in Zusammenarbeit mit der Deutschen Treuhand Automobil (DAT) erfahren Sie schnell, wie viel Sie für Ihren Gebrauchtwagen beim Verkauf verlangen können und können so eine Gebrauchtwagenbewertung vornehmen.
Checkliste Kutschenprüfung der GTÜ
Richtlinie für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge
Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen. Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607 unterzogen werden muss. Und dies in einem Turnus von zwei Jahren.
Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden. Kurzum, wird etwas an einer bestehenden Gasanlage in Ihrem Fahrzeug geändert, muss dies geprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommen Sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen beinhaltet die gesamte Drucküberprüfung der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischen Bauteile. Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne usw.) sowie die installierten Gasflaschen geprüft.
Jede bestandene Gasprüfung wird durch ein Siegel sichtbar mit Jahr und Monat für 2 Jahre bis zum nächsten Prüftermin angebracht.
Detaillierte Informationen zur Gasprüfung & Preise - GESCHÄFTLICH
Infos zur Gasprüfung
Gasprüfung DGUV 79 für Flüssiggasanlagen zur gewerblichen Nutzung
(Gasgeräte von Vereinen und Vereinigungen, sowie bei Firmenfeiern eingesetzte Geräte gelten gesetzlich auch als gewerblich genutzt)
Warum werden an die Prüfung der Gasanlagen zur gewerblichen Nutzung hohe Forderungen gestellt?
Die Sicherheit von Personen und Sachwerten stellt ein hohes Gut dar. Flüssiggas ist hochentzündlich, besitzt einen hohen Energieinhalt und die Lagerung stellt ein weiteres Gefahrenpotenzial dar.
Zu diesem Zweck wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften (BG) die Unfallverhütungsvorschrift 79 (ehemals BGV D34) erstellt, mit der Aspekte wie Aufstellung, Sicherheit und Wartung einer Flüssiggasanlage definiert und geregelt werden. Die DGUV 79 ist die Richtlinie zur Verwendung und Prüfung von Flüssiggasanlagen und hat damit Gesetzescharakter.
Unter diese Richtlinie fallen alle gewerblichen Bereiche, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen und die mit Druck- bzw. Druckgasbehältern, die Propan, Butan und deren Gemische enthalten, versorgt werden. Hier ist vor allem der Gastronomiebereich zu nennen, wo neben den Flüssiggasanlagen auch die Flüssiggasverbrauchsanlagen überprüft werden.
Die regelmäßige Prüfung der Gasanlage ist verpflichtend
Unsere Prüfleistung besteht aus:
• Abnahme der Prüfung im gesetzlichen Rahmen von 2 bzw. 4 Jahren.
• Austausch Regler, Schläuche nach 8 Jahren
• Dichtigkeitsprüfung
• Prüfung der Verwendung der geforderten Bauteile (Gewerberegler, SBS, etc.)
• Überprüfung der Funktion der Geräte
• Überprüfung der Flaschenaufstellung
• Erstellen der Prüfbescheinigung nach DGUV Vorgabe
• Anbringen der Prüfplakette
Die regelmäßige Überprüfung von gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen durch einen Sachkundigen nach DGUV 79 ist vom Gesetzgeber in einem zeitlichen Turnus verpflichtend festgelegt:
Stationäre Anlagen müssen alle vier Jahre, mobile Anlagen alle zwei Jahre der Prüfung unterzogen werden.
Für beide Fälle gilt: Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr, oder bei Reparaturen, wird eine erneute Prüfung fällig.
Druckregler und Schläuche müssen, egal in welchen Zustand sie sich befinden, nach 8 Jahren ausgetauscht werden.
Im Sinne der Unfallvorbeugung werden im Rahmen der DGUV 79 vor allem die Dichtigkeit und Funktionalität der jeweiligen Gasinstallation überprüft.
Neben der ordnungsgemäßen Beschaffenheit, Dichtheit und Funktionalität der Gasanlage und ihrer Komponenten ist auch die Aufstellung ein zentraler Faktor der Prüfung durch den Sachkundigen. Bei erfolgreicher Abnahme erhält die Anlage eine entsprechende Prüfplakette und es wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt.
Neben der deutlich sichtbar angebrachten (und unversehrten) Plakette hat der Betreiber einer gewerblichen Flüssiggasanlage die Prüfbescheinigung aufzubewahren und diese bei einer behördlichen Überprüfung vorzulegen.
Gültige Prüfbescheinigung:
Eine Prüfung hat nur Gültigkeit, wenn sie mit dem DGUV Formblatt BGG 935 bzw. BGG 937, Blatt I und Blatt II, oder einem neutralen Formblatt dass den BGG Vorgaben entspricht, nachgewiesen ist.
Rechnungen, lose Zettel oder die gelbe Prüfbescheinungung für Freizeitfahrzeuge sind für gewerbliche Prüfungen nicht zulässig und werden im Schadensfalle von der DGUV und den Berufsgenossenschaften nicht anerkannt.
Gasprüfungen nur vom sachkundigen Profi machen lassen
Auch wenn eine Prüfung manchmal eher lästig erscheint, sollten sich Betreiber bewusst sein, dass sie bei Mängeln eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das kann zum einen sehr teuer werden, und nimmt zum anderen auch die Gefährdung bzw. Schädigung anderer Personen in Kauf.
Wir beraten Sie sehr gerne wenn Sie Fragen zu ihrer Flüssiggasanlage haben, oder eine vorab Kontrolle durchführen lassen wollen weil Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Anlage den Bestimmungen der DGUV 79 entspricht.
Terrassenheizpilze in der Gastronomie
Heizpilze die in der Gastronomie verwendet werden müssen der DGUV 79 entsprechend aus-, oder umgerüstet sein.
Seitens der Hersteller sind diese sehr oft nur für den Privatgebrauch ausgerüstet und müssen laut Gebrauchsanweisung bei gewerblichem Einsatz zwingend umgerüstet werden.
Denken Sie daran: Auch Heizpilze unterliegen der 2 jährigen Prüfung und Druckregler und Schläuche die älter als 8 Jahre sind, müssen gesetzlich ausgetauscht werden. (Das Herstellungsdatum z.B. 8/06 oder 2006 befindet sich auf Schlauch und Regler)
Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne!
HOTLINE: 02246/18226
Preise: (alle Preise zuzüglich MwSt)
Imbissfahrzeuge: Gasprüfung 85,- €
Die Gasprüfung erfolgt vor Ort inkl. Anfahrt bis 15 Km (nach google-maps) um 53842 Troisdorf/Altenrath. Zu weiter entfernten Kunden kommen wir natürlich auch gerne, die Anfahrtspauschale beträgt dann 0,90 € pro zusätzlichem Km.
Anlagen in Imbissfahrzeugen mit zentraler Versorgung der Verbrauchsgeräte:
55,-€* inkl. Eintrag in die Prüfbescheinigung und Plakette.
Gasprüfung bei uns, 53842 Troisdorf/Altenrath 65.- €
*Der Preis bezieht sich auf den normal üblichen Zeitaufwand von 30 Minuten. Erhöhter Zeitaufwand bei schwieriger Sachlage (z.B. schwergängige, oder beschädigte Verschraubungen) wird mit 27,30 € pro 30 Min. berechnet.
Erstausstellung*, oder Neuausstellung bei Verlust, der durch die DGUV vorgeschriebenen Prüfbscheinigung BGG 935 (Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen)
mit Neuaufnahme und Neueintrag aller Geräte: 25,- €, zuzüglich Prüfbuch: 7,- €
* Sollte keine Bescheinigung entsprechend der BGG 935, bestehend aus Stammblatt (Blatt I) und Prüfbescheinigung (Blatt II) vorliegen, ist eine Erstausstellung notwendig.
Wiederholungsprüfung: 45,- €
Marktstände/Gastronomie/Handwerk: Gasprüfung 85,- €
Die Gasprüfung erfolgt vor Ort inkl. Anfahrt bis 15 Km (nach google-maps) um 54842 Troisdorf/Altenrath. Zu weiter entfernten Kunden kommen wir natürlich auch gerne, die Anfahrtspauschale beträgt dann 0,90 € pro zusätzlichem Km.
Gasverbrauchsgeräte mit Versorgung durch eine separate Gasflasche:
55,- €*/je Gerät inkl. Eintrag in die Prüfbescheinigung und Plakette.
*Der Preis bezieht sich auf den normal üblichen Zeitaufwand von 30 Minuten. Erhöhter Zeitaufwand bei schwieriger Sachlage (z.B. schwergängige, oder beschädigte Verschraubungen) wird mit 27,30 € pro 30 Min. berechnet, zuzüglich Prüfbuch 7,- €.
Erstausstellung*, oder Neuausstellung bei Verlust, der durch die DGUV vorgeschriebenen Prüfbscheinigung BGG 937 (Flüssiggasanlagen mit Versorgung zu Brennzwecken aus Druckgasbehältern) mit Neuaufnahme und Neueintrag aller Geräte: 25,- €
* Sollte keine Bescheinigung entsprechend der BGG 937, bestehend aus Stammblatt (Blatt I) und Prüfbescheinigung (Blatt II) vorliegen, ist eine Erstausstellung notwendig.
Wiederholungsprüfung: 45,- €
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Flüssiggasanlage den rechtlichen Anforderungen entspricht, bieten wir Ihnen zu einem Sonderpreis von 30,- € einen kompletten vor Ort Sicherheits-Check an.
Gasprüfung nach BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Mindestens alle 2 Jahre für mobile Einrichtungen und alle 4 Jahre für feste Stationen
Gasprüfung für Gewerbliche Anlagen
Grillpfannen, Bräter, Aussenheizstrahler etc.
85,00 € zuzüglich Gesetzlicher MwSt.
45,00 € zuzüglich Gesetzlicher MwSt.
Detaillierte Informationen zur Gasprüfung & Preise - PRIVAT
Welche Voraussetzungen müssen für die Gasprüfung erfüllt sein?
Damit die Gasprüfung an Ihrem Camping-Fahrzeug einwandfrei vorgenommen werden kann beachten Sie bitte Folgendes:
Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne!
HOTLINE: 02246/18226
Preise zuzüglich MwSt.
Gasprüfung vor Ort inkl. Anfahrt bis 15km
Im Hause
Neues Gasprüfbuch
Gasdruckregler 30mb Camping
Gasdruckregler 50mb Camping
Gasschlauch
Erhöhter Aufwand die Stunde
Wiederholungsprüfung bei nicht bestandener Prüfung
35,00 € (jeder weitere km 0,90 €)
30,00 €
7,00 €
22,00 €
26,00 €
12,00 €
65,00 €
25,00 €
Dieter Vogt
KFZ & KUTSCHEN Sachverständiger
Waldsiedlung 17
53842 Troisdorf
HOTLINE: 02246 18226
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